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Fondsvorabpauschale

Vorabpauschale gemäß § 18 InvStG

Die Vorabpauschale (VAP) wurde mit der Reform der Investmentbesteuerung erstmalig für das Steuerjahr 2018 für Anleger in Fondsanteilen eingeführt. Sie soll nach Wegfall der ausschüttungsgleichen Erträge die Höhe des Steueraufkommens sicherstellen. Sie wird jährlich zu Beginn des Steuerjahres rückwirkend auf Basis der Wertentwicklung des vergangenen Jahres mit dem Ziel ermittelt, dass der Anleger mindestens in Höhe einer risikolosen Marktverzinsung zur Einkommensteuer herangezogen wird.

WM Datenservice ermittelt nicht nur für thesaurierende Investmentfonds eine Vorabpauschale, sondern für alle Anlageformen, die unter den Anwendungsbereich des Investmentsteuergesetzes 2018 fallen. Hat der Fonds in ausreichender Höhe ausgeschüttet oder war seine Wertentwicklung im abgelaufenen Jahr negativ, so wird die Vorabpauschale mit null ermittelt. Die Pauschale wird sowohl in der Währung des Investmentfonds sowie in Euro dargestellt. In Ausnahmefällen kann keine Vorabpauschale ermittelt werden, WM publiziert dann "nicht ermittelbar".

Der Anleger muss für Anteile, die während des relevanten Kalenderjahres veräußert wurden, keine Vorabpauschale zahlen. Für Anteile, die unterjährig erworben wurden, wird pro Monat der Haltedauer 1/12 der vollen Vorabpauschale angesetzt. Die so ermittelte zu versteuernde Pauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen und unterliegt, ggf. nach Anwendung der Teilfreistellung, der Abgeltungsteuer. Die während der Haltedauer versteuerten Vorabpauschalenbeträge werden bei der späteren Veräußerung steuermindernd angerechnet.

Vorabpauschale abfragen

Im wmView Abfrageprofil (E) Erträgnis-Mitteilungen befindet sich unter anderem die ermittelte Vorabpauschale in Euro oder in Fondswährung. Der nachfolgende Screenshot zeigt eine Detailanzeige mit Daten zur Vorabpauschale für die ISIN LU0311982671.

Detailanzeige zur Vorabpauschale in Euro und Fondswährung (US-Dollar).

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Tipps zur Suche

Identifikation der Vorabpauschale in den Erträgnis-Mitteilungen

Nutzen Sie eines oder mehrere der folgenden Angaben in der Suchmaske, um die Ergebnisse zur Vorabpauschale herauszufiltern:

  • ED004A Div.-Vorschl/Wahl mit Wert 13 (Vorabpauschale)
  • ED005 Dividendenzahlungsart mit Wert 59 (Vorabpauschale)
  • ED006 Dividendenart mit Wert 09 (Vorabpauschale)

Ausschluss stornierter Ertragsmeldungen

Verwenden Sie ED001 (Status Zahlung), wie im folgenden Screenshot dargestellt, um stornierte Erträgnis-Mitteilungen auszuschließen. Dieses Feld ist in der Expertensuche enthalten.

Suche im Abfrageprofil (E) Erträgnis-Mitteilungen mit Ausschluss von stornierten Mitteilungen

Suche im Abfrageprofil (E) Erträgnis-Mitteilungen mit Ausschluss von stornierten Mitteilungen

Abfrage der Vorabpauschale für mehrere ISINs

Ein zusätzlicher Tipp ist die Suche mittels bestandsbezogener Abfragen, um die Suchergebnisse auf für den Anwender relevante Gattungen einzuschränken.

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Wo kann man die Vorabpauschale abfragen?

In WMACCESS Internet werden die Daten zur Vorabpauschale, inklusive Teilfreistellung und Basiszins, über verschiedene Abfrageprofile dargestellt.

  • Im Abfrageprofil (E) Erträgnis-Mitteilungen sind die relevanten Felder zur Vorabpauschale und Teilfreistellung enthalten
  • Die Felder zur Bereinigung des Veräußerungsergebnisses sind dem Abfrageprofil (I) Investmentfondspreise zugeordnet
  • Eine Klassifizierung, ob ein Investmentfonds eine Teilfreistellung enthält, ist dem Abfrageprofil Investmentvermögen Klassifizierungen / AIF zu entnehmen

Abfrageprofil (E) Erträgnis-Mitteilungen

Enthaltene Datenfelder zur Vorabpauschale:

  • ED476A Steuerpflichtige Vorabpauschale in Euro gemäß §18 InvStG
  • ED476B Kennzeichnung Nullmeldung in ED476A
  • ED476D Steuerpflichtige Vorabpauschale in Fondswährung gemäß § 18 InvStG
  • ED476E Kennzeichnung Nullmeldung in ED476D
  • ED476F Basiszins gemäß § 18 Abs. 4 InvStG
  • EV477 Steuerpflichtige Vorabpauschale in Euro gemäß § 18 InvStG je Monat
  • EV478 Steuerpflichtige Vorabpauschale in Fondswährung gemäß § 18 InvStG je Monat

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Enthaltene Felder zur steuerpflichtigen Vorabpauschale gemäß § 18 InvStG in Euro mit Teilfreistellung gemäß § 20 InvStG und den verschiedenen Teilfreistellungssätzen:

  • ED476K Aktienfonds 30% PV (Privatvermögen)
  • EV480 Aktienfonds 30% PV je Monat
  • EV481 Aktienfonds 60/80% BV (Betriebsvermögen)
  • EV482 Aktienfonds 60/80% BV je Monat
  • ED476M Mischfonds 15% PV
  • EV484 Mischfonds 15% PV je Monat
  • EV485 Mischfonds 30/40% BV
  • EV486 Mischfonds 30/40% BV je Monat
  • ED476P Immobilienfonds 60%, PV, BV EStG, BV KStG
  • EV487 Immobilienfonds 60% PV, BV EStG, BV KStG je Monat
  • ED476R Immobilienfonds 80%, PV, BV EStG, BV KStG
  • EV488 Immobilienfonds 80% PV, BV EStG, BV KStG je Monat

Abfrageprofil (I) Investmentfonds

  • ID928 Vorabpauschale bei Investmentanteilen in Euro pro Monat
  • ID929 Akkumulierte Vorabpauschale bei Investmentanteilen

Abfrageprofil Investmentvermögen Klassifizierungen / AIF

Tipp

Beantragen Sie einen Testzugang, um die Abfrage zur Vorabpauschale und Teilfreistellung kostenlos zu testen.
Nutzen Sie zum Beispiel die ISIN DE000A0MVZQ2 oder US9290421091

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Erläuterungen von WM Feldern zur Vorabpauschale:

Für jedes WM Feld kann über das optionale Modul wmGuide eine umfangreiche fachliche Feldbeschreibung abgefragt werden, oftmals mit Verweisen auf die zugrundeliegenden Gesetze wie das Investmentsteuergesetz (InvStG).

wmGuide: Feldbeschreibung ED476A (Steuerpflichtige Vorabpauschale in Euro gemäß §18 InvStG)

wmGuide: Feldbeschreibung und Tabellenausprägungen GD504L (Investmentfonds mit Teilfreistellung gem. §20 Abs. 4 InvStG)

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Bereinigung des Veräußerungsergebnisses bei in- und ausländischen Investmentfonds

Gemäß § 19 InvStG ist das Ergebnis aus der Veräußerung von Investmentanteilen um die während der Besitzzeit der Fondsanteile als Ertrag angesetzten Vorabpauschalen i.S.v. § 18 InvStG zu vermindern. Im Jahr des Erwerbs der Investmentanteile verringert sich die anzusetzende Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat, der dem Monat des Erwerbs vorausgeht, § 18 Abs. 2 InvStG. Teilfreistellungen nach § 20 InvStG mindern die Vorabpauschale als Korrekturgröße für das Veräußerungsergebnis hingegen nicht.

Die Korrekturgröße für das Veräußerungsergebnis ist demnach grundsätzlich zweigeteilt zu ermitteln:

1. Für das Jahr des Kaufs der Anteile ist der im Feld ID928 (Vorabpauschale bei Investmentanteilen in Euro pro Monat) unter dem Erwerbsmonat ausgewiesene, ggf. verminderte Betrag der Vorabpauschale zu berücksichtigen.

2. Für auf das Jahr des Erwerbs folgende, ganze Kalenderjahre, in denen die Anteile ununterbrochen vom Anleger gehalten wurden, ist die besitzzeitanteilige, akkumulierte Vorabpauschale heranzuziehen aus dem Feld ID929 (Akkumulierte Vorabpauschale bei Investmentanteilen).

Bitte beachten Sie, dass die genannten Ausführungen keinerlei Beratung oder Empfehlung zur Nutzung bestimmter Datenfelder darstellt. Ebenso besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Wir weisen Sie darauf hin, dass für inhaltliche bzw. fachliche Fragen zu den WM-Daten das Help-Desk von WM Datenservice zur Verfügung steht.

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Unabhängig ob für eine einmalige, sporadische oder regelmäßige Nutzung - die WMACCESS Preismodelle ermöglichen eine kostengünstige Nutzung für jeden Einsatzzweck.

Weiterführende Informationen von WM Datenservice

Informationen von WM zur Vorabpauschale und Teilfreistellung können folgenden Fachinformationen und FAQ WM Datenservice entnommen werden:

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass sämtliche Kunden- und Fachinformationen von WM Datenservice seit dem 16.04.2012 passwortgeschützt sind. Sollten Sie Ihre Logindaten nicht verfügbar haben oder nicht bekannt sein, kontaktieren Sie bitte WM Datenservice per E-Mail.

Ermittlungs- und Veröffentlichungszeitpunkte

Die Vorabpauschale wird für alle relevanten in- und ausländischen Investmentfonds von WM Datenservice ermittelt und veröffentlicht.

Informationen zur Auslieferung der Vorabpauschale (VAP) aus FAQ WM Datenservice:

Die Auslieferungen erfolgen i.d.R. an drei jährlich festzulegenden Tagen ab dem 10.1. eines Jahres (1. Lieferung für Investmentfonds mit verfügbaren Kursen zum Jahresanfang/-ende, 2. Lieferung für Investmentfonds mit terminlich abweichenden Kursen, 3. Lieferung für Investmentfonds ohne verfügbare Kurse und somit "nicht ermittelbare" VAPs). WM kommuniziert die Auslieferungstermine mittels Fachinformation im 4. Quartal des Vorjahres.

Auslieferungstermine 2024 der Vorabpauschale für 2023

Termine zur Auslieferung der Vorabpauschale im Januar 2024, ermittelt für das Kalenderjahr 2023:

  • 11.01.2024
  • 12.01.2024
  • 17.01.2024

Quelle:
Fachinformation F26 vom 31.10.2023

Korrekturen von Vorabpauschalen

Korrekturen von Vorabpauschalen basieren auf nachträglich eingegangenen geänderten Daten, die eine Neuberechnung erforderlich machen. Gründe für Korrekturen umfassen unter anderem aktualisierte Kurse, Ausschüttungen und Stammdatenänderungen sowie Anpassungen durch Fondsverschmelzungen und andere relevante Ereignisse.

Diese Korrekturen werden von Februar bis einschließlich November am letzten Mittwoch im Monat durchgeführt.

Tipp

Erhalten Sie automatische Benachrichtigungen bei Korrekturen der VAP für Ihre verwalteten Wertpapiere durch unser bestandsbezogenes Monitoring der WM-Daten.

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Weitere steuerrelevante Daten für Investmentfonds

Neben den Informationen zur Vorabpauschale und der zugehörigen Teil­freistellung gibt es weitere steuerrelevante Daten bei Fonds im umfangreichen Datenspektrum von WMACCESS. Hierzu gehören unter anderem:

In einigen der genannten Themengebieten gab es gesetzliche Änderungen, insbesondere durch die Reform der Investmentbesteuerung. Das umfangreiche WMACCESS Datenspektrum deckt neben allen genannten Themen noch eine Vielzahl weiterer Inhalte ab.

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